Die Bedingung
Alle Gärten haben, vom Stadtverband
der Kleingärtnervereine, Gartenbewertung erhalten.
Es heiß: jeder kann den heutigen Wert des Garten,
nach Gartengesetz, einsehen.
Der Bewerber muss sich mit dem bisherigen Pächter
einig werden über die Übernahme.

So kann es dann die Gartenernte aussehen.